Karten und Patente

Viele Besucher unserer Webseite fragen sich, wie sie zu einer Tageskarte oder einer Jahreskarte kommen. Dazu gibt es ein paar Voraussetzungen die zuerst erfüllt sein müssen.

Sachkunde Nachweis

Voraussetzung für den Bezug einer Freiangel-, Tages- oder Wochenkarte, muss man im Besitz eines Sachkunde Nachweises (SaNa) sein. Die Ausbildung im Kanton Aargau wird durch den Aargauischen Fischereiverband organisiert und durchgeführt. Informationen zum SaNa wie auch die Anmeldung an einen Kurs findest du hier.

Freiangelrecht

Bei uns im Kanton Aargau gilt nach wie vor das Freiangelrecht. Das heisst aber nicht, dass man einfach ans Wasser gehen und mit Fischen loslegen kann. Es braucht dafür eine Freiangelkarte. Diese bekommt jede Person des Kantons ab dem 12. Lebensjahr und kann online bei der Kantonalen Verwaltung bestellt werden. Damit ist man berechtigt in den bezeichneten Strecken in den Flüssen Aare, Rhein, Reuss und Limmat mit natürlichen Ködern und unter bestimmten Voraussetzungen zu Fischen.

Tages-, Wochenkarten

Für unsere 5 Aare Reviere können von jeder Person (mit SaNa Ausweis) Tages- und Wochenkarten bezogen werden. Die Karten können im Online-Shop des Kanton Aargau bezogen werden.

Jahreskarte

Um in den Besitz einer sogenannten "grossen" Karte zu gelangen, muss man zwingend einem Verein der VFAB (Vereinigte Fischereivereine Aarau-Brugg) angehören, am liebsten natürlich der Fischerzunft Aarau. (Wenn Du Interesse an einer Mitgliedschaft in der Fischerzunft-Aarau hast, kannst Du Dich mit per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. um eine Aufnahme bewerben). 
Jeder Verein hat ein entsprechendes Kontingent "grosser" Karten zu vergeben. Bei der Fischerzunft Aarau ist ein aktives Engagement im Verein und Interesse an der Fischerei zwingende Voraussetzung für den Erhalt einer "grossen" Karte. Nur der Beitritt zum Verein alleine genügt nicht. 

Gesetz und Verordnung

Egal welches Angelrecht erworben wurde, alle stehen unter dem aargauischen Fischereigesetz und der zugehörigen Verordnung.
Fischereigesetz des Kanton Aargau
Fischereiverordnung zum Fischereigesetz des Kanton Aargau

Noch eine Bitte: Ob Freiangler, Tages-, Wochenkarten oder "grosse" Karten Besitzer: Bitte lest die Bestimmungen, haltet euch daran und füllt die Online-Statistik ordentlich und korrekt aus. Ihr leistet damit einen wichtigen Beitrag an eine vernünftige und richtige Bewirtschaftung unseres Gewässers.

Wie fülle ich eine Statistik korrekt aus? Hier ein Beispiel zum Downloaden 

Und jetzt wünschen wir allen viel Petri Heil in unseren Revieren.