Der Kanton Aargau hat per 1. Mai 2026 eine ganzjährige Schonzeit für die Äsche beschlossen. Damit ist der Fang dieser stark gefährdeten Fischart in sämtlichen kantonalen Gewässern untersagt.
Hintergrund sind deutlich rückläufige Bestände und ein massiv reduzierter Reproduktionserfolg in den letzten Jahren. Begleitend zur Schonzeit werden verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Lebensräume umgesetzt.
Ziel ist es, die Äschenpopulationen langfristig zu stabilisieren und eine nachhaltige Nutzung in Zukunft wieder zu ermöglichen.
Wir bitten alle Fischerinnen und Fischer, diese Regelung konsequent einzuhalten und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Äsche zu leisten.
Link zum Kreisschreiben